Das deutsche Steuerrecht macht auch vor Angestellten, Rentnern, Immobilienbesitzern und anderen Privatpersonen nicht halt. Professioneller Rat ist dabei häufig unentbehrlich.
Zu unserem Leistungsspektrum zählt:
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Überschussermittlung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Anträge auf Nichtveranlagung
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Vertretung in Verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren