für Privatpersonen

Das deutsche Steuerrecht macht auch vor Angestellten, Rentnern, Immobilienbesitzern und anderen Privatpersonen nicht halt. Professioneller Rat ist dabei häufig unentbehrlich.

Zu unserem Leistungsspektrum zählt:

 

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
  • Überschussermittlung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Anträge auf Nichtveranlagung
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung in Verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren